Der kleine Unterschied

Was ist eigentlich Sex?
Wir Tantramasseur*innen sind durch das neue Prostitutiertenschutzgesetz damit konfrontiert, dass unsere Arbeit als „Prostitution“ eingestuft werden wird und wir damit einer Registrierungs- und anderen Pflichten unterliegen. Wie definiert sich eigentlich „sexuelle Dienstleistung“, „sexuelle Handlung“, „sexuelles Vergnügen“? Eine Sammlung.

Die Frage, ob Tantramassage Prostitution bzw. Sexarbeit* ist, ist heiß umstritten. Im November 2013 entschied das Stuttgarter Verwaltungsgericht, die Tantramassage sei keine Prostitution im Sinne des Prostitutionsgesetzes. Trotzdem müssen Tantramassage-Institute in einigen Städten Vergnügungssteuer, die sogenannte „Prostitutionssteuer“, bezahlen. Die Forderung lautet: Wer gezielt die Gelegenheit zu sexuellen Vergnügungen einräumt und/oder sexuelle Handlungen gegen Entgelt anbietet, hat erheblich draufzuzahlen. Martina Weiser und Monika Kochs klagten damals gegen die Besteuerung mit dem Hinweis auf den gesundheitlichen Aspekt und den kulturellen sowie gesellschaftlichen Beitrag der Massage. Wichtig war ihnen auch, klarzustellen, dass die Tantramassage eine neue Kategorie bildet zwischen Wellnessbranche und Sexarbeit.

Die Klage wurde abgewiesen, mit der Begründung, dass die Massage nicht bloß Wellness sei, sondern auch ein „Sexerlebnis“ und damit vergnügungssteuerpflichtig. „Wellness“ (= Wohlbefinden) und sexuelles Vergnügen sind also als zwei verschiedene Kategorien von Erlebnis anzusehen, und aus mir nicht ersichtlichen Gründen darf die Stadt an einer von beiden ganz groß mitverdienen. Es ist anzunehmen, dass das 2017 in Kraft tretende Prostitutiertenschutzgesetz auf die Tantramassage angewendet werden wird, auch wenn der Tantramassageverband Ausnahmeregelungen fordert. Wir (Tantramasseur*innen und Institutsleitungen) sind besorgt. Warum, habe ich hier beschrieben.

Was ist Sex?
Für viele scheint die Einordnung der Tantramassage als „Prostitution“ vollkommen abwegig. Andere mag es erstaunen, wenn wir behaupten, unsere Arbeit habe nichts mit „Sex“ zu tun. Schließlich massieren wir auch den Intimbereich und dabei kommt durchaus oft „sexuelles Vergnügen“ auf. Ich finde die Diskussion, welcher Branche wir zuzuordnen sind, wichtig, weil sie spannende Fragen aufwirft: Warum bekommen alle Dienstleistungen, die etwas mit Sex zu tun haben, eine gesetzliche und steuerliche Sonderbehandlung? Wieso wird sexuelles Vergnügen nur im Privatleben gesellschaftlich akzeptiert? Ist es nicht Teil des Menschseins und damit allgegenwärtig, gerade auch wenn es um Gesundheit und Wellness, also körperliches und seelisches Wohlbefinden geht? Mir würden noch einige mehr einfallen. Hier soll es aber um die Frage gehen, was mit „sexueller Dienstleistung“ bzw. „sexuellem Vergnügen“ eigentlich gemeint ist. Ob man die Massage als sexuelle Handlung betrachtet oder nicht, kommt auf die Definition von Sex und Sexualität an. Wir (und auch das Gesetz) gebrauchen den Begriff, als wäre selbstverständlich voraussetzbar, dass jede*r weiß, was damit gemeint ist, und vor allem, dass jede*r darunter dasselbe versteht. Doch bei genauem Hinschauen wird schnell erkennbar, dass dem keinesfalls so ist.

Definitionen
Nach dem Prostituiertenschutzgesetz ist eine sexuelle Dienstleistung „eine sexuelle Handlung mindestens einer Person an oder vor mindestens einer anderen unmittelbar anwesenden Person gegen Entgelt oder das Zulassen einer sexuellen Handlung an oder vor der eigenen Person gegen Entgelt. Keine sexuellen Dienstleistungen sind Vorführungen mit ausschließlich darstellerischem Charakter, bei denen keine weitere der anwesenden Personen sexuell aktiv einbezogen ist.“

Auf Wikipedia fehlt eine Definition für „sexuelle Dienstleistung“. Ich werde weitergeleitet auf die Seite „Prostitution“, die definiert ist als die „Vornahme sexueller Handlungen gegen Entgelt“. Die „sexuelle Handlung“ ist ein zentraler Begriff des deutschen Sexualstrafrechts. Wikipedia erklärt: „Sexuell ist die Handlung dann, wenn sie unmittelbar das Geschlechtliche im Menschen betrifft. Aus der Systematik des Strafgesetzbuchs folgt die Einschränkung dieser Definition dahingehend, dass nur solche Handlungen als sexuelle Handlungen verstanden werden sollen, die unter Einsatz des eigenen oder eines fremden Körpers verübt werden.“[…] „Der Begriff der Sexualbezogenheit der Handlung ist dabei nach objektiven Maßstäben zu beurteilen, das heißt, eine sexuelle Handlung liegt nur dann vor, wenn das äußere Erscheinungsbild des Vorgangs den sexuellen Charakter erkennen lässt. Die subjektive Einschätzung der Beteiligten tritt hier deutlich zurück.“

„Das Geschlechtliche im Menschen“… Was heißt das nun wieder? Der Duden übersetzt mir „geschlechtlich“ als „das Geschlecht betreffend, sexuell“. Wikipedia übersetzt Sexualität als „Geschlechtlichkeit“ und sagt weiter: „Im weiteren Sinn bezeichnet Sexualität die Gesamtheit der Lebensäußerungen, Verhaltensweisen, Empfindungen und Interaktionen von Lebewesen in Bezug auf ihr Geschlecht.“ Ich verstehe das immer noch nicht. Ist damit das Geschlecht im Sinne von sex, gender oder genitalia gemeint?

In meinen Augen hat das Geschlecht (sex) in der Sexualität nur im Hinblick auf die Fortpflanzung Relevanz, also bei der Penetration der Vagina durch einen Penis. Das Geschlecht (gender) spielt im Hinblick auf das Begehren und die Erotik eine Rolle. Die Genitalien sind besondere Orte am Körper, wo Lust erzeugt werden kann.

Tantramassage als sexuelle Handlung?
Man könnte also argumentieren, die Tantramassage sei keine sexuelle Handlung, denn:

1. Es kommt bei der Tantramassage niemals zu sexuellen Interaktionen, geschweige denn besagter Vereinigung von Penis und Vagina.

2. Begehren und Erotik im Sinne von sinnlicher Anziehung spielen bei der Massage ebenfalls keine Rolle. Es geht darum, die eigenen emotionalen und sinnlichen Reaktionen wahrzunehmen und zu genießen. Wir sprechen deshalb statt von Lust/Erregung gerne als „sexueller Energie“, um zu betonen, dass sie im Körper des Empfängers entsteht und bleibt, sie ist nicht auf den Masseur/die Masseurin ausgerichtet.

3. Es dreht sich bei der Massage um den ganzen Körper, nicht nur um die Geschlechtsteile. Die Intimmassage macht nur einen Teil der Massage aus. Manchmal lassen wir sie auf Wunsch der Klient*in auch ganz weg. Außerdem entsteht dabei durchaus nicht immer Lust – was ist, wenn ein Penis oder eine Vagina dabei nicht lustvoll anschwillt, sondern ganz entspannt genießt? Ist dann noch die Voraussetzung gegeben, dass das äußere Erscheinungsbild des Vorgangs „objektiv den sexuellen Charakter erkennen lässt?“

Der wesentliche Unterschied zwischen Sex und Tantramassage besteht darin, dass Begehren und Anziehung keine Rolle spielen. Es ist eine ganzheitliche Erfahrung, für die uns (noch) eine angemessene Sprache fehlt. Wir sind begrenzt in unserem Vokabular zum Beschreiben unserer sinnlichen, sexuellen, emotionalen Erfahrungen. Uns fehlt damit auch die „Schublade“, in die wir diese Dienstleistung einordnen können, die vergnüglich, heilsam, entspannend, informativ, erregend, emotional und noch vieles mehr sein kann.

Outside the box
Vielleicht kann die Diskussion rund um das Prostituierten*schutzgesetz uns dazu anregen, eine oder mehrere neue Kategorien zu finden. Tantramasseure sind nicht die einzigen Menschen, die mit einem ganzheitlichen Ansatz mit Sexualität arbeiten und bei denen die Definiton „sexuelle Handlung gegen Entgelt“ viel zu kurz greift. Sexualbegleiter*innen und Sexological Bodyworker*innen zum Beispiel kombinieren Beratung, Heilung und Körperarbeit. Meiner Meinung nach liegt genau in dieser Lücke ein riesiges, noch größtenteils ungenutztes Potential. Denn sie regt uns zum Nachdenken darüber an, wie wir Sexualität in unserer Gesellschaft betrachten, wie wir mit ihr umgehen, was für einen Stellenwert wir ihr einräumen. Wo stehen wir mit unserer sexuellen Kultur? Und gefällt uns das so?

Siehe auch
Um dieses Konglomerat von Fragezeichen und Unklarheiten abzurunden, hier noch einige unkommentierte Funfacts:

Laut Wikipedia wird Prostitution seit den 2000ern auch als Sexarbeit bezeichnet. Tatsächlich werden die beiden Begriffe meist synonym gebraucht, unterscheiden sich jedoch eigentlich signifikant, denn „Zum Bereich der Sexarbeit zählen Tätigkeiten in der Sexindustrie, insbesondere als Prostituierte, aber auch als Domina, Pornodarsteller, Stripdancer, Peepshowdarstellerin und mehr.“
„Die Sexindustrie ist ein Geschäftsbereich, in dem Waren und Dienstleistungen für den Bereich der Sexualität produziert und angeboten werden. Eine genaue Definition dieses Industriezweiges ist nur schwer vorzunehmen und der Begriff wird in verschiedenen Kontexten unterschiedlich genutzt“.

Auf sexarbeit.de findet sich folgendes Statement zur Definition von Sexarbeit:
„Im Juristendeutsch wurde die Definition des Aushandelns und Erbringens sexueller Dienstleistungen definiert, die gegen Entlohnung erbracht werden. Kritiker führen dabei jedoch an, dass aus dieser Definition keine ausreichende Präzisierung auf Sexarbeit als Erwerbstätigkeit stattfinde.“

Aus einer Stellungnahme des Bundesverbandes erotische und sexuelle Dienstleistung (BesD) zum Prostituiertenschutzgesetz: Die Definition des Begriffs des oder der Prostituierten geht hier weit über die des üblichen Gewerbebegriffes hinaus. Ein Gewerbe ist eine planmäßige, in Absicht auf Gewinnerzielung vorgenommene, auf Dauer angelegte selbstständige Tätigkeit. Die Definition des oder der Prostituierten im vorliegenden Entwurf schließt dagegen auch nur erstmals oder gelegentlich erbrachte sexuelle Dienstleistungen gegen Bezahlung mit ein, also auch wenn diese nicht dauerhaft oder auf Gewinn angelegt sind. Zudem erweitert der Begriff des „Entgelts“ (also jeder Gegenleistung, unter die auch ein Abendessen oder Unterkunft für die Nacht fallen können) die Definition der sexuellen Dienstleistung ins Uferlose.

Wikipedia zum Thema Entgelt: „Der Begriff Entgelt (n.; Plural „Entgelte“) bezeichnet die in einem Vertrag vereinbarte Gegenleistung. Ein entgeltlicher Vertrag ist also insbesondere ein gegenseitiger Vertrag, bei dem Leistung und Gegenleistung in einem Gegenseitigkeitsverhältnis (Synallagma) stehen. Die Bindung kann aber auch auf andere Weise hergestellt werden, etwa durch Vereinbarung einer Bedingung. Der Begriff der Entgeltlichkeit ist damit weiter als der der Gegenseitigkeit.“
Die Begriffsbestimmungen zum Prostituiertenschutzgesetz stellen klar: „Als „Entgelt“ kann dabei nicht alleine ein Geldbetrag angesehen werden, sondern jede im Rahmen eines wirtschaftlichen Tauschverhältnisses vereinbarte geldwerte Gegenleistung.“

* Beim Schreiben und Lesen von Texten zu diesem Thema fällt auf, dass die Wortwahl entscheidend ist. Die Begriffe „Prostitution“ und „Sexarbeit“ werden meist synonym verwendet, sind jedoch bei genauem Hinsehen mit unterschiedlichen Vorstellungen verknüpft. Der Begriff „Sexarbeiter*in“ bzw. „sex worker“ wurde 1978 von Carol Leigh geprägt. Er soll helfen, negative Konnotationen abzubauen und Tätigkeiten im Bereich der Sexualität in eine Reihe mit anderen Dienstleistungen stellen. Der BesD spricht sich im Zusammenhang mit dem Prostituiertenschutzgesetz für seine Verwendung aus, um die gesamte Bandbreite der Betriebsformen zu erfassen.
Im Unterschied zu „Prostituierte“, mit dem man Bordelle, Laufhäuser, Straßenstrich, Clubs, Wohnungsprostitution verknüpft, wird der Begriff „Sexarbeiter*in“ als (Selbst)-Bezeichnung auch von und für Menschen verwendet, die keine direkte sexuelle Interaktion anbieten wie Peepshowdarsteller*innen, Pornoregisseure, Anbieter von bestimmten Formen von Coachings oder Selbsterfahrungs-Angeboten.
Ich würde in meinen Texten gerne durchgängig von Sexarbeit und nicht von Prostitution sprechen, doch dies ist nicht immer möglich, weil sich bestimmte Begriffe wie „Prostitutiertenschutzgesetz“, „Prostitutionssteuer“ usw. nicht vermeiden lassen.

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