Wir sind keine Prostituierten

Die Tantramassage als ein Beispiel für eine Berufsgruppe, die bei der Verabschiedung des Prostituiertenschutzgesetzes offenbar nicht mitgedacht wurde. Warum der Staat uns nicht retten muss.

Wir brauchen keinen Schutz.*

Professionelle** Tantramasseur*innen arbeiten in einem völlig anderen sozialen Milieu als die Menschen, auf die sich das Gesetz bezieht.

Faktisch werden wir Tantramasseur*innen vom Prostituiertenschutzgesetz betroffen sein, weil der Gesetzgeber unsere Tätigkeit als sexuelle Handlungen einstuft. Ob diese Einschätzung korrekt ist oder nicht, soll an anderer Stelle diskutiert werden. Unabhängig von Definitionen und Kategorien macht die Anwendung des Gesetzes auf die Tantramassage schlicht und einfach keinen Sinn.
Das Gesetz verfolgt ganz ausdrücklich die Ziele, Kriminalität einzuschränken, Frauen vor Missbrauch zu schützen, Arbeitsbedingungen zu verbessern. Ich kann mir kaum einen Ort vorstellen, der weiter entfernt ist von Menschenhandel, Drogen, Kriminalität, Zuhälterei und Zwang als etablierte, seriöse Tantramassage Institute. Ganz im Gegenteil. Sie sind im Vergleich zu manch anderem Arbeitsumfeld eher ein Schutzraum. Es gibt keine Abhängigkeiten (z.B. Geldschulden an Betreiber oder die Notwendigkeit des Schutzes durch einen Zuhälter). Die Hierarchie ist in der Regel flach, alle Masseur*innen haben Mitspracherecht. Der Umgang ist freundschaftlich, menschlich und kollegial. Man achtet auf die Gleichberechtigung der Geschlechter. Das wichtigste Ziel ist es, dass sich nicht nur die Kund*innen, sondern auch die Mitarbeiter*innen wohl fühlen. Es kommt so gut wie nie zu Übergriffen vonseiten einer Kund*in. Tantramassage ist teuer und durchaus anspruchsvoll. Die meisten Menschen, die zu uns kommen, sind vergleichsweise wohlhabend, gebildet und gut über den Charakter unserer Dienstleistung informiert.

Die Menschen, die sich für diesen Beruf entscheiden, tun dies so gut wie nie aus finanziellen Gründen oder materiellen Zwängen.

Sie haben in der Regel ein abgeschlossenes Studium oder eine Berufsausbildung, oft gehen sie gleichzeitig einer anderen Beschäftigung nach. Alle Masseur*innen, die ich kenne, machen diese Arbeit aus reiner Freude. Was macht es für einen Sinn, in einer „noch näher zu bestimmenden Behörde“ Geld und Zeit aufzuwenden, um diese Menschen auf ihre Zurechnungsfähigkeit zu prüfen, festzustellen, ob sie ihren Beruf freiwillig ausüben, sie zu „beraten“ und ihnen einen „Hurenpass“ auszustellen, mit dem sie sich bei einer Razzia ausweisen können. Diese sind in Tantramassage-Instituten bisher weitgehend unbekannt. Womöglich aus oben genannten Gründen). Dies und eine verpflichtende Gesundheitsberatung würde das Prostituiertenschutzgesetz von uns verlangen.

zu Teil 1

Wir verkaufen weder unseren Körper, noch verkaufen wir Sex

Nun gibt es Menschen, die vermuten, dass hinter dem Gesetz, das vorgibt, die Sexarbeiterinnen schützen zu wollen, in Wahrheit das – bewusste oder weniger bewusste – Bedürfnis steckt, die Prostitution einzudämmen bzw. zurück in die Kriminalität zu drängen. Aus den verschiedensten Gründen wird die Prostitution als unmoralisch und gefährlich angesehen. Als ein wichtiges Argument wird angeführt, dass es zwangsläufig schädlich für die Psyche der betreffenden Personen sei, ihren Körper bzw. ihre Sexualität als Dienstleistung anzubieten (was ich stark bezweifle). Meiner Ansicht nach greift dieses Argument auf die Tantramassage bezogen definitiv nicht, weil unsere eigene Sexualität bei unserer Arbeit kaum eine Rolle spielt. 1. Unser Angebot, also der Gegenstand des Vertrages ist eine Massage, nicht in erster Linie Anfassen der Genitalien, geschweige denn ein Orgasmus. 2. Unser Körper ist gewissermaßen das Werkzeug, mit dem wir die Massage kreieren, nicht aber Gegenstand der sexuellen Handlung. Es kommt zu keiner aktiven Berührung durch den Gast, für gewöhnlich bleiben seine oder ihre Augen die ganze Zeit über geschlossen. 3. Die Möglichkeiten und Grenzen sind vollkommen klar und nicht verhandelbar.

Ethik und Philosophie

Unser Angebot geht sogar weit über die Massage und das sexuelle Vergnügen hinaus. Wir möchten zentrale Werte des Lebens wie Freude und Sinnlichkeit kultivieren. In einer kurzen Begegnung versuchen wir, diese Werte zu vermitteln und fast schon eine Art „Gegenwelt“ erfahrbar zu machen, wo andere Normen und Regeln gelten als „da draußen“ (z.B. Achtsamkeit, Herzlichkeit, offener Umgang mit Nacktheit und Sexualität). Für viele ist gerade das das große Geschenk, das sie aus der Massage mitnehmen. Wir bedienen nicht ein Bedürfnis nach Erotik oder „Druckablass“ (wie es „gewöhnlichen Prostituierten“ oft unterstellt wird), sondern tiefe Sehnsüchte nach Nähe, Begegnung, Ekstase, Transzendenz, sich Fallenlassen, sich selbst spüren. Unsere Gäste werden nicht bloß als Kunden „bedient“ (so das Vorurteil, ich will nicht behaupten dass jede sexuelle Dienstleister*in so arbeitet), sondern als empfindsame menschliche Wesen willkommen geheißen und im besten Falle mit genau der Erfahrung beschenkt, die sie brauchen.

Selbstbild

Ich fühle mich mit diesem Beruf – ich würde es fast schon als Berufung bezeichnen – keineswegs herabgesetzt, weder als Mensch noch als Frau. Im Gegenteil: Ich (und ich weiß, dass ich damit nicht allein bin) empfinde es als empowerment (= Befähigung, Ermächtigung, Machtgewinn, Stärkung). Ich habe Fertigkeiten erlernt, die es mir ermöglichen, körperliche Wonnen, sinnliche Freuden und Lust zu schenken. Ich darf mich den Menschen in ihrem privatesten Bereich nähern und sie in ihrem wahrhaftigsten, verwundbarsten Zustand erleben. Ich habe die Fähigkeit, mir in einer kurzen nonverbalen Begegnung das Vertrauen zu erarbeiten, das notwendig ist, damit sich ein Mensch rückhaltlos meinen Händen hingeben und totale Geborgenheit genießen kann.
Ich empfinde mich außerdem als privilegiert. Ich arbeite selbstbestimmt, wann und soviel wie ich will. Ich habe ein wunderschönes Arbeitsumfeld. Ich erlebe so gut wie nie Stress oder Zeitdruck. Ich finde tiefen Sinn und Erfüllung in meiner Arbeit.
Alle Menschen, denen ich von meiner Arbeit erzählt habe, finden sie ehrenwert und wichtig. Unser Beruf ist mit vergleichsweise wenig Stigma konfrontiert, und es wird immer weniger, je bekannter unsere Arbeit in der Öffentlichkeit wird. Hier sehe ich eine große Gefahr, die das neue Gesetz für uns mit sich bringt. Die Einordnung als Sexarbeiter*in mit Hurenausweis würde uns womöglich mit all den Vorurteilen behaften, mit denen Sexarbeiter*innen leider zu kämpfen haben. Ich würde mich über die umgekehrte Entwicklung freuen: Dass wir Tantramasseurinnen als privilegierte Gruppe das Stigma gegenüber Sexarbeiter*innen abbauen können. Wir haben einige große Vorteile: Wir sind nicht sehr vorurteilsbelastet, viele von uns gehen offen mit ihrem Beruf um, wir sind meist keinen großen finanziellen Zwängen unterworfen, viele von uns sind gebildet und intelligent und genießen insofern ein gewisses soziales Prestige und Glaubwürdigkeit.
Ich hoffe, dass wir all das nutzen können, um der Öffentlichkeit und dem Gesetzgeber zu zeigen, dass es durchaus möglich ist, der Sexarbeit reflektiert, informiert, kundig, freiwillig und mit Freude nachzugehen.
Ferner liegt mir auch eine Werteverschiebung in der Gesellschaft am Herzen. Sinnliche Freuden und sexuelle Erfüllung sollten nicht unmoralisch sein. Auch nicht, wenn man Geld dafür eintauscht.

* Beim Schreiben und Lesen von Texten zu diesem Thema fällt auf, dass die Wortwahl entscheidend ist. Die Begriffe „Prostitution“ und „Sexarbeit“ werden meist synonym verwendet, sind jedoch bei genauem Hinsehen mit unterschiedlichen Vorstellungen verknüpft. Der Begriff „Sexarbeiter*in“ bzw. „sex worker“ wurde 1978 von Carol Leigh geprägt. Er soll helfen, negative Konnotationen abzubauen und Tätigkeiten im Bereich der Sexualität in eine Reihe mit anderen Dienstleistungen stellen. Der BesD spricht sich im Zusammenhang mit dem Prostituiertenschutzgesetz für seine Verwendung aus, um die gesamte Bandbreite der Betriebsformen zu erfassen.
Im Unterschied zu „Prostituierte“, mit dem man Bordelle, Laufhäuser, Straßenstrich, Clubs, Wohnungsprostitution verknüpft, wird der Begriff „Sexarbeiter*in“ als (Selbst)-Bezeichnung auch von und für Menschen verwendet, die keine direkte sexuelle Interaktion anbieten wie Peepshowdarsteller*innen, Pornoregisseure, Anbieter von bestimmten Formen von Coachings oder Selbsterfahrungs-Angeboten.
Ich würde in meinen Texten gerne durchgängig von Sexarbeit und nicht von Prostitution sprechen, doch dies ist nicht immer möglich, weil sich bestimmte Begriffe wie „Prostitutiertenschutzgesetz“, „Prostitutionssteuer“ usw. nicht vermeiden lassen.

Damit man mich richtig versteht: Ich bin mir sicher, dass viele meiner Argumente auf viele Sexarbeiter*innen zutrifft, nicht nur auf Tantramasseur*innen. Ich kontrastiere die Charakteristika nicht mit meinem persönlichen Bild der Sexarbeit an und für sich, sondern mit den gängigen Vorurteilen und verzerrten Wahrnehmungen.

** Damit meine ich hier solche, die eine anerkannte Tantramassage Ausbildung abgeschlossen haben und in einem seriösen Institut arbeiten. Der Begriff Tantramassage ist nicht geschützt, daher kommt es vor, dass Sexarbeiterinnen ohne entsprechende Ausbildung Dienstleistungen unter diesem Namen anbieten, die nicht dem entsprechen, wie sie eigentlich gedacht ist. Der Tantramassage Verband bemüht sich daher um Ausbildungsstandards und Qualitätsüberprüfung.

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