Der kleine Unterschied

Was ist eigentlich Sex?
Wir Tantramasseur*innen sind durch das neue Prostitutiertenschutzgesetz damit konfrontiert, dass unsere Arbeit als „Prostitution“ eingestuft werden wird und wir damit einer Registrierungs- und anderen Pflichten unterliegen. Wie definiert sich eigentlich „sexuelle Dienstleistung“, „sexuelle Handlung“, „sexuelles Vergnügen“? Eine Sammlung.

Das Prostituiertenschutzgesetz und seine Folgen

Das Gesetz zur Regulierung des Prostitutionsgewerbes sowie zum Schutz von in der Prostitution tätigen Personen hat am 23. September 2016 den Deutschen Bundesrat passiert. Der Staat gibt vor, gegen die Unterdrückung und Ausbeutung von Sexarbeiter*innen vorgehen zu wollen, wird sie aber mit diesem Gesetz vermutlich zurück in die Illegalität drängen, gute Arbeitsplätze zerstören und die Stigmatisierung weiter fördern.

Auf dem Grunde des Stigmas – Das Problem mit der Sexarbeit

„Wenn wir als Sexarbeiter_innen ‘Schutz’ brauchen, dann vor allem den vor gesellschaftlicher Stigmatisierung, Diskriminierung und Kriminalisierung.“ heißt es in einer Stellungnahme des Verbandes zum neuen Prostituiertenschutzgesetz. Ich möchte verstehen, wie dieses Stigma zustande kommt. In Teil 1 geht es um sexuelle Selbstbestimmung (beziehungsweise deren Abwesenheit).

Interview: Verheiratet mit einer Tantramasseurin (Gastbeitrag auf deviante-pfade.de)

Wie ist das, mit einer Frau verheiratet zu sein, deren Beruf und Berufung es ist, sinnliche und intime Erlebnisse mit wildfremden Menschen zu kreieren?